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Die wisawi GmbH, Ihr persönlicher Partner für Visum-Anliegen
Sie wollen eine Person, oder mehrere Personen, aus Thailand oder Burma (Myanmar) in die Schweiz einladen? Visum-Angelegenheiten sind nicht immer einfach. Vor allem nicht, wenn Sie jemanden aus einem nicht EU-/EFTA-Land in die Schweiz einladen möchten. Wir haben jahrzehntelange Erfahrung, hauptsächlich mit Visum-Anträgen für Gäste aus den Ländern Burma (Myanmar) und Thailand.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 12.12.2008 je nach Aufenthaltsgrund insbesondere zwei Arten von Visum erteilt werden:
- Schengenvisum Typ C: für kurzfristige Einreisen und Aufenthalte bis maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen, z.B. bei touristischen Aufenthalten, Besuchen, kurzfristigen Sprachaufenthalten usw. Bei einem Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit wird zusätzlich eine Arbeitsgenehmigung benötigt.
- Nationales Visum Typ D: für langfristige und geregelte Aufenthalte in der Schweiz (von mehr als 90 Tagen).
Für die Erteilung dieses Visums ist die Bewilligung des kantonalen Migrationsamts erforderlich, das für den in der Schweiz angestrebten Aufenthaltsort zuständig ist.
Es gilt, den Antrag frühzeitig einzureichen, da die Bearbeitungsdauer je nach Saison und/oder Visumtyp mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen kann.
Für ein Schengen Visum kann der Visumantrag frühestens sechs Monate vor der geplanten Einreise in den Schengen-Raum eingereicht werden.
Wir bereiten alles vor, inkl. Übersetzungen aller erforderlichen Dokumente für das Einreichen des Antrages, den Vorsprechungstermin bei der Botschaft und ggf. eine Reisebegleitung. Bei der Botschaft Erscheinen muss dann die eingeladene Person persönlich. Und wenn das Visum aus nichtnachvollziehbaren Gründen abgelehnt oder annulliert wird, können wir Sie vertreten und bei der Lösung des Problems helfen.
Von der Vorbereitung bis zur Ankunft Ihres Gastes in der Schweiz, sind wir immer für Sie da.